Damit es nicht bei den guten Vorsätzen für 2021 bleibt, starten wir direkt schwungvoll ins Neue Jahr:
Die BusinessHeads AG ist ab sofort berechtigt, IT-Projekte im Rahmen aller Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) nach § 21 Abs. 5 S.1 KHSFV zu betreuen sowie den antragsstellenden Kliniken beratend zur Seite zu stehen – dies bescheinigte uns das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) am 30.12.2020 urkundlich.
Damit wird es uns möglich, unser Know-how u.a. in strategischer IT-Konzeption und -Realisierung sowie Erstellung und Begleitung von Change-Szenarien mit der vergaberechtlichen und -strategischen Beratung zu kombinieren. Ziel ist dabei nach Ausschreibungsdurchführung und -bewilligung eine ganzheitliche Betreuung des Krankenhauses, um digitale Ziele nicht nur kurzfristig abzustecken, sondern vielmehr effizient und variabel auf zukünftige Bedürfnisse abzustimmen.
Weitere Informationen zur Förderinitiative finden Sie hier.