Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nimmt Fahrt auf: Wie heute durch Stephan Krumm, zuständiger Fachreferent des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), kommuniziert, wurden bislang bereits 50 Förderanträge bewilligt. Dies entspricht Bedarfsmeldungen in Höhe von 244 Millionen Euro, von denen rund 16,5 Millionen Euro auch bereits ausgezahlt wurden. Bedarfsmeldungen werden im Fördersystem des KHZG von Seiten der Länder eingereicht, welche damit wiederum die einzelnen Kliniken und Krankenhäuser vertreten.
Individuell geregelte Bearbeitung auf Länderebene erschwert bundesweiten Vergleich
Der heutige Gastbeitrag im Rahmen der Online-Präsenz von „Klinik Management aktuell“ bezieht Stellung zu aufkeimender Kritik, welche sich auf die bislang bewilligten Förderanträge und -summen bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Einreich- und Bearbeitungsfristen auf Länderebene individuell festgelegt würden und eine einheitliche bundesweite Handhabe demnach nicht gegeben sei – somit sei es ferner auch unangebracht, Vergleiche auf bundesweiter Ebene anzustellen und dabei die bisher überschaubare Anzahl bewilligter Bedarfsmeldungen zu kritisieren:
„Beispielsweise hatte Niedersachsen seine Antragsfrist nicht nur bis zum 31. Juli 2021 verlängert; anschließend wird die vom Gesetzgeber eingeräumte Bearbeitungsfrist von drei Monaten genutzt, sodass erste Fördergelder hier frühestens im November […] beantragt und anschließend ausgezahlt werden können. Ein anderes Beispiel ist Bayern, wo die allgemeine Antragsfrist zwar schon Ende Mai auslief, für Unikliniken aber noch bis September läuft. Ergo können auch hier noch nicht alle Anträge bearbeitet worden sein.“
Deutscher Digitalisierungs-Unwille ist gebrochen – das KHZG als „erster großer Erfolg“
Die medial derzeit gehäuft auftretende Erwähnung der Komplexität der KHZG-Muss- und Kann-Kriterien können zwar als leise Kritik am modus operandi des Förderprogramms gedeutet werden, insgesamt fällt das kma Online-Zwischenfazit jedoch grundpositiv aus: Die bisher getätigten Auszahlungen seien ein „erster großer Erfolg“ – und das sprichwörtliche Glas demnach „schon halb voll“.
Eine Einschätzung, die Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zu teilen scheint, indem er betont, dass der vielzitierte mentale Digitalisierungs-Unwille der deutschen Kliniken schon vor Inkrafttreten des KHZG gebrochen gewesen sei. Die finanziellen Hürden seien jedoch oftmals schlicht zu hoch gewesen, um eigenständig tätig zu werden. Gaß beschließt seinen Kommentar mit dem Fazit, dass die Krankenhäuser das Gesetz bislang „trotz gewisser Herausforderungen […] positiv aufgreifen“ würden.
Quellen:
https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/geht-es-jetzt-wirklich-los-mit-der-klinik-digitalisierung-a-46037
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126703/Erste-Mittel-zur-Digitalisierung-der-Krankenhaeuser-fliessen