Die DSGVO-Umsetzung kommt auch im ersten Halbjahr 2022 immer stärker „an der Basis“ an: Immer mehr Klein- und Kleinstbetriebe wie singulär geführte Onlineshops, Übersetzungsbüros, Cafés oder auch Privatleute (in diesem Fall hinsichtlich der Erfassung eines Nachbargrundstücks durch Überwachungskameras) wurden in April und Mai behördlich zu Strafzahlungen und/oder Schadenersatzzahlungen angewiesen.
Thematisch ging es dabei im „Café-Fall“ bspw. um die Offenlegung von personenbezogenen Daten seitens des Betreibers, wobei der Name der Beschwerdeführerin innerhalb mehrerer Google Maps-Rezensionen ebenso öffentlich einsehbar war, wie der Fakt, dass sie zuvor Mitarbeiterin des Cafés gewesen war, dann jedoch aufgrund von schwerem Fehlverhalten sanktioniert und schließlich entlassen wurde. Verhängt wurde ein Bußgeld von 1500€.
Öffentlichkeit ist immer stärker DSGVO-sensibilisiert
Interessant für die weitere Einschätzung der DSGVO-Bußgeldentwicklung ist die Art, wie einige dieser Verstöße erfasst wurden. Klar ist, dass die Bevölkerung ebenso wie Mitarbeiter lokaler Behörden (u.a. Ordnungsamt und Polizei) immer genauer hinsehen und Datenschutzverstöße mittlerweile recht zuverlässig erkennen Ein alleiniges Kontrollieren und Erfassen durch Datenschutzbehörden ist demnach nicht mehr zeitgemäß, was die persönliche Notwendigkeit zur Sicherstellung der eigenen DSGVO-Konformität nochmals erhöht.
Im Falle des Café-Bußgeldes meldete die Betroffene den Verstoß selbst bei den spanischen Datenschutzbehörden, wohingegen die unerlaubte Erfassung eines Nachbargrundstücks durch die vom Hausbesitzer installierte Überwachungskamera von einer lokalen Einheit der zur spanischen Polizei gehörenden Guardia Civil im Rahmen einer Routinepatrouille entdeckt wurde. Eine klassische Onlinepräsenz-Datenschutzpanne ereignete sich dagegen beim Betreiber eines Bekleidungsshops: Die Website verfügte weder über eine Datenschutzerklärung noch über Cookie-Richtlinien oder ein Cookie-Banner. Auch wurden Interessenten wohl vereinzelt über Chatportale wie WhatsApp kontaktiert, ohne dass zuvor eine dahingehende Einwilligung eingeholt worden war.
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