Die digital vernetzte Welt ist der Status quo. Online zu sein ist heute längst kein schwammig zu formulierender Vorteil mehr – ganz im Gegenteil: der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitgeförderte D21-Digital-Index 2021/22 spricht explizit von „digital Abseitsstehenden“, um diejenigen zu definieren, die weiterhin gar nicht oder nur rudimentär am digitalen Leben teilhaben. Erfreulicherweise hat sich deren Anzahl im Vergleich zum Vorjahr erneut verringert und beträgt derzeit nur noch rund 9% hinsichtlich sogenannter „Offliner“ bzw. 6% hinsichtlich der „Minimal-Onliner“.
Damit steigt die generelle hiesige Internetnutzung erstmals auf über 90%, wobei 82% parallel auch via mobiler Geräte Anschluss ans World Wide Web gefunden haben. Anhand der aktuellen Entwicklungen hochgerechnet bedeutet dies, dass bis 2026 eine deutsche Volldigitalisierung erreicht werden könnte. Zahlen und Prognosen, die einerseits positiv zu werten sind, andererseits aber nochmals die Notwendigkeit weiterer Digitalisierungsmaßnahmen in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung unterstreichen.
Sicherheitsaspekte nicht vernachlässigen: Digitalisierung nicht mit Vernetzung gleichsetzen
Digitalisierungsmaßnahmen sollten jedoch nicht bloß die Erweiterung der generellen Vernetzung und der persönlichen Anbindung in den Fokus stellen. Aus ihr resultierende Folgen und Notwendigkeiten müssen vorab betrachtet und nachfolgend realistisch eingeschätzt werden, um digitale Sicherheit jederzeit langfristig gewährleisten zu können. Soll heißen: Staat, Wirtschaft und auch Privathaushalte müssen ihre Cyber-Security jederzeit und eigenverantwortlich im Auge behalten – hierfür ist eine Steigerung der persönlichen wie gesamtgesellschaftlichen Digital-Awareness zwingend notwendig.
Schulungen, Workshops und E-Learning-Maßnahmen können dabei helfen, virtuelle Schwachstellen auf allen Ebenen ausfindig zu machen und somit ein flächendeckend möglichst souveränes Onlineverhalten zu generieren. Gerade auch Arbeitgeber sollten hier nicht vor anfänglichen Investitionen zurückschrecken, wenn hierdurch sensible Daten geschützt und die unternehmerische Souveränität sichergestellt werden können. Gleichzeitig stellt eine solche individuelle Absicherung auf unternehmerischer Ebene selbstredend auch eine proaktive Prävention vor Datenschutzverstößen und somit DSGVO-Strafzahlungen dar.
Quellen:
https://initiatived21.de/app/uploads/2022/02/d21-digital-index-2021_2022.pdf