Das Szenario liest sich wie eine typisch kafkaeske Verwaltungsdarstellung: Die EU verordnet seinen Mitgliedsstaaten das Single-Digital-Gateway, weshalb die deutsche Bundesregierung zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Pflichtverordnung anschließend im Jahr 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet. Zwischendurch – als längst schon klar ist, dass man bei der Umsetzung mal wieder massiv hinterherhinkt – wird das OZG nochmals neu aufgesetzt und verschärft. Da auch dies letztlich nichts nützt, die Jahre verstreichen, und die Umsetzung der insgesamt 579 vorgeschriebenen Verwaltungsleistungen aktuell bei genau 101 vollfunktionalen Leistungen (und damit bei katastrophalen 17,5%) liegt, lautet der nächste Schritt der Politik: Einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger einführen.
„Staatliche Stellen sollten mit spürbaren Konsequenzen rechnen müssen, falls sie einem solchen Rechtsanspruch nicht gerecht werden. Ein solches Modell schafft klare Bedingungen und einen wirkungsvollen Anreiz, Leistungen auf einem hohen Reifegrad zu entwickeln“, so das dazugehörige Statement von FDP-Politiker Maximilian Funke-Kaiser. Im Klartext bedeutet das: Immer mehr Drohszenarien aufbauen, ohne einen wirklichen Lösungsansatz in der Tasche zu haben. Denn wenn zur Umsetzung von EU-Verordnungen nicht einmal mehr die entsprechend abgestimmte nationale Gesetzgebung ausreicht, wie lautet dann die nächsthöhere Instanz, die sich der Sache annehmen könnte?
Und weshalb wird der Elefant im Raum – nämlich eine nichtvorhandene nationale Digitalisierungsstrategie – nicht endlich klar adressiert? Vielleicht würde dies die Digitalisierungsbestrebungen endlich effizienter machen und dem größtenteils hanebüchenen Vorgehen (wie berichteten) seiten der Verwaltungen und Behörden endlich ein Ende setzen.
Jetzt den Bürgern des Landes einen „Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung“ in die Schuhe zu schieben, ohne dass die Bevölkerung wirklich gefragt, gehört oder sonstwie ernstlich involviert wurde, ist typisch zeitgemäße Alibipolitik aus Berlin und letztlich das Weitergeben des schwarzen Peters an die Behörden. Ganz nach dem Motto: „Liebe Kollegen, tut doch bitte endlich was – schließlich haben Eure Kunden ja ein Anrecht auf Dienstleistung…“
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