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Anonymisierte Gesundheitsdaten: Pandemie unterstreicht Notwendigkeit für Versorgungsgewährleistung

Wissenschaftlich fundierte Expertenmeinungen verschallen in politisch-sozialen Diskursen gerne ungehört. Diese Erfahrung hat wohl bereits jeder gemacht, der sich innerhalb der letzten Jahre beispielsweise für die plangemäße Umsetzung und Inbetriebnahme der elektronischen Patientenakte (ePA) stark gemacht hat. Doch sind es zwei gänzlich verschiedene Ausgangs- und Gefahrenlagen, ob man einerseits eine bestehende und funktionsfähige Gesundheitswesenverwaltung optimieren möchte, weil man schlicht an bessere Ergebnisse glaubt – oder aber sich eine ganze Gesellschaft bedingt durch eine Pandemie plötzlich dazu gezwungen sieht, effizienter und rein zweckorientiert zu agieren.
Trifft zweiteres ein, so sollte sich ein jeder genau prüfen, ob man es sich gesellschaftlich weiterhin leisten kann, die persönlichen Scheuklappen aufzubehalten, Investitionen weiterhin aufzuschieben und die Forderungen der Experten in den Wind zu schlagen.

Vehement Übermittlung anonymisierter Gesundheitsdaten gefordert

Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen äußerten sich Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung nun nicht nur konkret zum Pandemiegeschehen selbst, sondern wie auch schon 2021 allgemein zur Lage der deutschen Gesundheitswesenverwaltung. Benötigt werde nach Ansicht der Experten eine umfassende Reform mit in Echtzeit stattfindender „Ausleitung, Auswertung und Veröffentlichung von anonymisierten Gesundheitsdaten“, da „eine weitere Verzögerung der 2003 beschlossenen und gesetzlich verankerten elektronischen Patientenakte […] mit einem modernen Gesundheitswesen und Pandemiemanagement“ nicht mehr länger vereinbar seien. Die konkrete Umsetzung der ePA stellt dabei eine Forderung dar, die ganz ähnlich auch schon im Vorgängergutachten formuliert worden war.

Erkrankte als auch Wissenschaftler würden von Versorgungsdaten profitieren

„Wichtige Versorgungsdaten“: So tituliert der Expertenrat die Art der Daten, die der deutschen Wissenschaft tagtäglich fehlen, um maschinell lesbare und somit schnell auswertbare Statistiken für die allseits sehnlich erwarteten Pandemieprognosen anfertigen zu können. Und wenn sie doch vorhanden seien, so stelle sich bei genauer Prüfung häufig heraus, dass sie nur unvollständig, oder aber mit erheblichem Zeitverzug übermittelt wurden – für eine Echtzeitübersicht über alle verfügbaren Krankenhausbetten auch außerhalb der Intensivmedizin (eines der Hauptanliegen des Gremiums) taugt das alles nichts.

Die Zeiten der „Luxusprobleme“ innerhalb unseres Gesundheitswesens sind längt vorbei: Schon zu lange wurde die Digitalisierung ausgebremst und aufgeschoben, wurden notwendige Reformen einfach der nächsten Legislaturperiode vererbt. Im Privatsektor sieht es ähnlich aus: Der Investitions- und Fortbildungswille ist auch trotz Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nicht richtig in Fahrt gekommen.
Wer oder was ist hieran schuld? Corona? Müsste die Pandemie denn nicht im Gegenteil den letzten notwendigen Beweis für den Bestand der Mängel und die Notwendigkeit ihrer Ausbesserung darstellen? Es stimmt: Den Deich sollte man vor Eintritt des Hochwassers bauen. Und dennoch: Wurde dies versäumt – wer würde nicht trotzdem in Angesicht der Wassermassen beherzt nach den Sandsäcken greifen und zu stapeln anfangen?

Quelle:

www.t-online.de/nachrichten/deutschland/corona-expertenrat-kritisiert-mangelnde-digitalisierung-im-gesundheitswesen.html