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„Moderner Staat und digitaler Aufbruch“: Innovation und Kompetenz durch externe Expertise

Eine Erfolgsquote von 2,8% – kein privates Unternehmen der Welt könnte mit einer solchen Quote in irgendeinem Segment überleben. Doch bei der Umsetzung des im August 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes (OZG) steht nach heutigem Stand ebendiese Quote zu Buche: Insgesamt wurden seitdem 16 der 575 identifizierten Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgreich digitalisiert – Ziel war es ursprünglich, bis Ende 2022 alle Leistungen vollständig digital abgebildet zu haben. Was von offizieller Seite hierzu gesagt wird? Der Bericht des Nationalen Normenkontrollrates stellt lapidar fest, dass die Zielmarke 2022 „nicht mehr zu schaffen“ sei …

Die Deutschen (wie es scheint Politiker und Bürger gleichermaßen) haben das Vertrauen in die Digitalisierungsbestrebungen des Landes weitestgehend verloren: Zwar würden laut einer repräsentativen Forsa-Studie 86% der Bürger gerne verstärkt Online-Dienstleistungen nutzen, doch glauben rund zwei Drittel von ihnen ebenso, dass diese wohl erst in zehn bis zwanzig Jahren in einem flächendeckenden Ausmaß vorhanden sein werden – Zahlen, die im europäischen Vergleich niederschmetternd erscheinen: Deutschland belegt in der Rubrik „eGovernment“ im „Digital Economy and Society Index“ (DESI) der EU-Kommission derzeit Platz 21 von 28.

Digitalisierungsagenturen und mehr Kompetenz von außen

Doch wie können wir zukünftig erfolgreicher an die große digitale Herausforderung herantreten? Klar ist, dass uns die bloße Digitalisierung bestehender Prozesse und Dienstleistungen nicht wirklich weiterbringt. „Der Blick, was Digitalisierung bedeutet, muss sich weiten“, sagt in diesem Kontext etwa die Verwaltungswissenschaftlerin Thurid Hustedt. Im Klartext bedeutet dies: In den Verwaltungen muss Platz und Mut für Innovation geschaffen werden; eine Fehlerkultur muss Einzug erhalten, denn nur so können ausgetretene Denk- und Handlungspfade verlassen und stattdessen neue Wege beschritten werden.

Dies bedeutet aber auch, dass in personeller Hinsicht anders gedacht werden muss: Die Verwaltungen, so Hustedt, müssen mehr Kompetenz und Expertise von außen zu Rate ziehen. In Deutschland liegt bislang eine strikte Zweiteilung bei der politischen Digitalisierungszuständigkeit vor: Die Verwaltungsdigitalisierung liegt beim Innenministerium, die Digitalpolitik beim Kanzleramt. Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang nach Meinung des Verwaltungswissenschaftlers Gerhard Hammerschmid etwa, die Zuständigkeiten innerhalb eines Ministeriums zu bündeln – etwa beim Finanzministerium, denn hier habe man „über das Budget den Hebel in der Hand, um die notwendigen Aufgaben zu steuern.“
Die eigenen Mitarbeiter zum innovativen (und damit mutigen) Handeln befähigen und durch Zuhilfenahme externer Expertise den Blick über den Verwaltungs-Tellerrand richten: Es scheint so, als werde die Rolle der privatwirtschaftlichen Personalcoaches und Beratungsunternehmen in Deutschland künftig eine größere werden.

Quelle:

www.sueddeutsche.de/politik/digitalisierung-digitalisierungsministerium-ampel-koalition.html