Die deutschen Krankenhäuser und Kliniken sind in Aufbruchstimmung: Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eröffnet durch seine verschiedenen Fördertatbestände weitläufige Chancen, interne IT-Strukturen wie zum Beispiel bestehende Krankenhausinformationssysteme (KIS), medizinische Ausrüstung sowie die Prozesse des Patientenmanagements (u.a. Behandlungsdokumentation, Medikationsmanagement, Betten- und Ressourcenplanung) intensiver zu digitalisieren, was vor allem Modernisierungs- und Optimierungseffekte nach sich ziehen soll.
Dieser Prozess nährt in Fachkreisen derzeit einen Diskurs, mittels welchem vor allem darüber diskutiert wird, welche Fördertatbestände aus medizinischer Sicht besonders bedeutsam seien und daher priorisiert angegangen werden sollten. Als gegenteilige Reaktion entsteht jedoch auch Kritik gegenüber bestimmten Auslassungen: “Obgleich die Notaufnahmen zentraler Dreh- und Angelpunkt einer Klinik sind, ist der Fördertatbestand 1, welcher im KHZG die Notaufnahme abbildet, im Gegensatz zu anderen Fördertatbeständen kein Muss”, so beispielsweise Dr. Kerstin Kunz, Chefärztin der Zentralen Notaufnahme des St. Elisabethen-Klinikums in Ravensburg.
Der Makel als Chance und Diskurs-Anheizer
Doch genau in diesem Makel liegt die Chance: Denn die Art und Häufigkeit, wie derzeit über die Digitalisierung im Gesundheitswesen diskutiert und berichtet wird, zeigt deutlich, dass sich etwas in die richtige Richtung bewegt und die allermeisten Kliniken ihre Digitalisierungsversäumnisse der letzten Jahre aufarbeiten wollen.
Vor diesem Hintergrund also berichtete kma Online zuletzt auch speziell über die auf Eigeninitiative basierenden Digitalisierungsmaßnahmen der letzten Jahre im Bereich der Notaufnahmen – denn das KHZG macht solche Stories nun salonfähig und populär: “Schaut her, wir digitalisieren unsere Einrichtung schon seit Jahren – schön, dass ihr Anderen nun auch an den Modernisierungsprozessen teilhaben möchtet…”
Kritik an den Fördertatbeständen und -kategorien des KHZG also?
Umso besser, denn immerhin zeigt dies ja, dass sich mit der Förderung beschäftigt wird und sie in Anspruch genommen werden möchte. Eventuell gelingt es der Bundesregierung also dieses Mal, eine Fördermaßnahme auch in die Entscheiderköpfe des betreffenden Wirtschaftssektors zu bekommen – damit nicht wieder große Teile des Förderbudgets unangetastet verfallen.
Quelle:
www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/digitale-notaufnahmen-gefoerdert-durch-das-khzg