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Elektronische Patientenakte: ab sofort Rollout in allen Arztpraxen — Kliniken folgen 2022

Wer gesetzlich versichert ist und dieser Tage seinen Briefkasten leert, stößt wahrscheinlich auch auf ein Info-Schreiben seiner jeweiligen Krankenkasse: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 01.07.2021 IT-Pflichtbestandteil in allen deutschen Arztpraxen. Dies bedeutet, dass seitdem theoretisch alle Praxen in der Lage sein müssen, diese auszulesen sowie zu befüllen — ein Beschluss des Bundesgesundheitsministeriums, welcher ab 2022 auch auf alle deutschen Krankenhäuser und Kliniken ausgeweitet wird.
“Theoretisch” deshalb, da die technischen Voraussetzungen vielerorts noch gar nicht oder nur unzureichend gegeben sind — Praxen und Kliniken stehen somit nun verstärkt unter Druck, die eigenen Digitalisierungsdefizite zu vermindern und die internen IT-Strukturen auszuweiten und zu modernisieren.

Autonome Berechtigungsvergabe durch den Patienten

In den erwähnten Schreiben der Krankenkassen wird demnach zur Zeit verstärkt für Apps geworben, die den Rollout und die Nutzung der ePA beschleunigen sollen. Die User erstellen dort ein eigenes Profil und laden freiwillig relevante Informationen wie Krankheitsbefunde oder Medikationspläne hoch; einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern zudem auch die Online-Verwaltung von Attesten an.

Entscheidend für die Gewährleistung eines entsprechenden Datenschutz-Levels ist dabei, dass Ärzte, Therapeuten oder Apotheken jeweils erst nach Einwilligung des Users auf die Daten innerhalb der ePA zugreifen können — realisiert wird dies bspw. durch die Einrichtung und Vergabe einer PIN. Die Daten werden verschlüsselt abgelegt, nur der Versicherte und die von ihm Berechtigten, können die Inhalte lesen — die Krankenkasse nicht. Ausgebaut und präzisiert wird dieses Vorgehen ab 2022 zusätzlich dadurch, dass der User innerhalb der App die Zugriffsfreigabe für jedes Dokument einzeln wird festlegen können — der Orthopäde wird dann nicht zwangsläufig mehr die Befunde des Hausarztes einsehen können.

ePA-Sonderhonorierung durch Krankenkassen

Damit die ePA nicht in einiger Zeit sang- und klanglos in der Digitalisierungsversenkung verschwindet, honorieren die Krankenkassen die Befüllung ab sofort gesondert: Da jeder Patient das Anrecht auf die praxisinterne Befüllung seiner elektronischen Patientenakte hat, ist es möglich, die zusätzliche Zeit, die den Praxen durch das digitale “Erstbefüllen” entsteht, entsprechend abzurechnen.
In naher Zukunft sollen dann auch weitere Leistungserbringer wie Hebammen oder Pflegekräfte Eintragungen in die ePA vornehmen können — ab 2022 folgt dann weiterhin die digitale Aufnahme von Nachweisdokumenten (bspw. Impfausweis oder zahnärztliches Bonusheft).

Quelle:
https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/elektronische-patientenakte-ab-sofort-in-allen-arztpraxen-einsetzbar-15305/