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E-Rezept-Rollout angelaufen: Nutzen und Sicherheit im Überblick

Die digitalen Entwicklungen im Gesundheitswesen der letzten Jahre hatten es im Grunde längst überfällig gemacht: Am 01. September diesen Jahres startete, initiiert durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die erste Stufe des E-Rezept-Rollouts. Nachdem zuletzt bereits Patientensprechstunden teildigitalisiert wurden, besteht somit nun endlich auch eine Lösung, ärztliche Rezepte zu erhalten, ohne dafür gesondert eine Praxis besuchen zu müssen – Papierrezepte gehören damit nun der Vergangenheit an.
Generell eine lobenswerte Entwicklung, könnte man meinen. Doch wie ist es beim E-Rezept aktuell um die Umsetzung, die Sicherheit und den Datenschutz bestellt?

 

Das E-Rezept: Überzeugende Umsetzung schafft klaren Patientenmehrwert

Das Prinzip des E-Rezepts klingt in Sachen Handhabe so einfach wie überzeugend: Nach einer digitalen Sprechstunde wie auch nach einem klassischen Arztbesuch vor Ort erhält der Patient ein E-Rezept ausgestellt, welches er in einer Online-Apotheke, aber weiterhin natürlich auch in einer physischen Apotheke einlösen kann (auf Wunsch ist weiterhin aber auch die Papierform des Rezepts in den Praxen ausstellbar). Die digitale Einlösung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die E-Rezept-App der gematik (eine Lösung für Privatversicherte wird derzeit noch umgesetzt; hier ist derzeit noch kein Rollout-Datum bekannt).
Ein Ausstellungsverfahren, eine App, Scan via QR-Code: In Sachen Umsetzung sehen wir keinen Grund zur Bemängelung – das Verfahren wirkt transparent und für breite Teile der Bevölkerung unmittelbar verständlich. Doch wie steht es um die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten?

 

Sind meine medizinischen und weiteren persönlichen Daten ausreichend geschützt?

Die für die Nutzung des E-Rezepts notwendige Datenübertragung wurde intensiv seitens des BMI getestet. Dabei wurde der gesamte Datentransfer von der Rezeptausstellung bis hin zur Einlösung und Abrechnung berücksichtigt. Nach Ablauf der Testphase Ende Mai wurde dann mittels einstimmigen Beschlusses der nun gestartete Rollout vereinbart. Geschützt werden alle anfallenden Prozessdaten im Rahmen des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), welches Ende 2020 in Kraft trat. Die Übertragung erfolgt dabei über die in den letzten Jahren ausgebaute Telematikinfrastruktur, welche unlängst auch von der Verbraucherzentrale als sehr sicher eingestuft wurde. Das BMI selbst versichert diesbezüglich eine lückenlose Regelung und Absicherung für alle am Datentransfer Beteiligten.
Auch klar definierte Löschfristen lassen sich leicht ausfindig machen: Die Telematikinfrastruktur speichert Patientendaten exakt 100 Tage lang, bevor die automatisierte Löschung eintritt. Patienten können ihre Daten aber auch manuell einsehen und auf Wunsch schon früher eigenhändig löschen.

 

Unser abschließender Eindruck:

Alles in allem scheint dem BMI hier eine mustergültige digitale Lösung gelungen zu sein, die sowohl in Sachen Nutzung wie auch im Punkto Datensicherheit und -schutz überzeugend wirkt. Die gematik weist aber darauf hin, dass ein optimaler Datenschutz natürlich nur dann gewährleistet werden kann, wenn alle vom Patienten ausgehenden Datenflüsse auch über die offizielle App abgewickelt werden – eine Codeweiterleitung per Mail/SMS oder eine stationäre Speicherung der Daten, beispielsweise auf dem Smartphone, hebeln die geltenden Sicherheitsaspekte schnell vollständig aus.

 

Quellen:

www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html
www.inrlp.de/ratgeber/technik/e-rezept-und-datenschutz-wie-sicher-ist-es-art-5544166