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DSGVO-Bußgelder: Prävention durch Teamwork

Datenschutzkonformes Handeln ist längst nicht mehr nur Sache der IT-Abteilung: In Zeiten steigender und vor allem auch häufiger konkret verhängter Bußgelder (zuletzt hat die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen ein Bußgeld von 10,4 Mio. Euro gegen einen namhaften Elektronikhändler ausgesprochen) sollte das Wissen darum, wie bspw. mit personenbezogenen Daten umzugehen ist, zur Grundausstattung eines jeden Mitarbeiters gehören.
Dass dies in der Praxis jedoch häufig nicht gelebt wird, zeigte erst vor wenigen Monaten eine großangelegte Studie des Softwareherstellers Sinequa. Diese ergab, dass sich das Wissen rund um die DSGVO betriebsintern größtenteils noch immer vor allem in der IT akkumuliert und dass viele Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen daher bis jetzt oftmals gar nicht oder nur unzureichend dahingehend geschult wurden, wo bspw. welche spezifischen Daten gesichert werden bzw. wer für deren Haltung sowie die eventuell notwendigerweise nachzuhaltende Löschung konkret zuständig ist.

Auch was heute in Sachen Datenschutz überhaupt erlaubt ist (z.B. auch hinsichtlich der Überwachung von Mitarbeitern und/oder Kunden, so wie es im erwähnten aktuellen Bußgeld-Fall geschehen ist) geht nicht länger nur firmeninterne Entscheider an. Vielmehr müssen die Mitarbeiter geltendes Recht entsprechend selbstständig umsetzen können – wozu eben auch gehört, zu wissen, was besser zu unterlassen ist.
Und geltendes Recht bemisst sich nicht an Unternehmensgröße oder Mitarbeiter- bzw. Umsetzungskontingent: Zwar ist das DSGVO-Konformitätslevel bei größeren Unternehmen in der Regel höher angesiedelt, als dies bei KMU der Fall ist, doch können (und werden immer häufiger) eben alle Unternehmen mittlerweile auch zu entsprechenden Strafzahlungen (Bußgeld plus ggf. Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld) herangezogen, wenn gegen Richtlinien verstoßen wird.

Um dieser Zwickmühle zu entgehen, bedarf es Fachwissen und einem individuell an die Bedürfnisse und Kapazitäten des jeweiligen Unternehmens angepassten Umsetzungsplan. Wenn dies allein intern nicht zu bewerkstelligen ist, kann Unterstützung von außen hilfreich sein: Sprechen Sie uns an und informieren Sie sich mittels einer Potenzialanalyse darüber, wie unser zertifiziertes und langjährig erfolgreich am Markt agierendes Expertenteam Sie auf kürzestem Wege vor Strafen bewahren und gesetzeskonform absichern kann.

Quelle: www.it-zoom.de/it/eu-dsgvo-stand-der-dinge/