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Angemessenheitsbeschluss EU-USA: Vorläufige Einigung auf Datenschutzabkommen

Das Schrems-II-Urteil aus dem Juli 2020 hatte die Datenschutzbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA zu großen Teilen eingefroren: Mit der Untersagung seitens des EuGH, personenbezogene Nutzerdaten zu jeglichem Zweck von der EU in die USA zu transferieren, geriet auch die Bestrebung ins Stocken, die europäische Digitalisierung mit Hilfe der bestehenden amerikanischen digitalen Infrastruktur voranzutreiben. Seit zweieinhalb Jahren hat diese Entscheidung nun bestand und erschwert seitdem den in Europa ansässigen Unternehmen den Zugang zum so wertvollen US-Markt ganz erheblich.

 

Die Zeichen stehen auf Grün: US-Dekret wird zu aktivem Recht

Ausgangspunkt für die nun wohl erfolgende neuerliche transatlantische Annäherung in Sachen Datenschutz ist das Dekret, das Präsident Biden im Oktober unterzeichnete. Vereinfacht dargestellt garantiert dieses, dass der US-Rechtsrahmen daraufhin geprüft wurde, ob er mit der EU vergleichbare Sicherheitsgarantien für den Schutz personenbezogener Daten bieten kann. Diese Feststellung wird amerikanische Unternehmen mittelfristig dazu befähigen, sich selbstständig dem vereinbarten Datenschutzrahmen anzuschließen und dabei zu garantieren, dass alle vereinbarten Datenschutzpflichten auch im Detail eingehalten werden.

Eine regelmäßige Überprüfung dieser Einhaltung wird derzeit konzipiert: Die zuständigen US-Behörden sollen gemeinsam mit ihren europäischen Counterparts fortwährend dafür sorgen, dass alle geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere auch für die speziellen Einschränkungsvereinbarungen, die die EU mit der USA hinsichtlich der Übertragung von personenbezogenen Daten an US-Behörden zum Zwecke von u.a. nationaler Strafverfolgung getroffen hat.

 

Annahme des Angemessenheitsbeschluss wohl nur Formalität

Der Angemessenheitsbeschluss wurde nun zunächst dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) vorgelegt. Hält er wie erwartet allen Prüfungen stand, kann die Kommission den endgültigen Angemessenheitsbeschluss schließlich rechtsbindend annehmen – der neuerliche Weg für eine beschleunigte europäische Digitalisierung wäre damit geebnet.

 

Quelle:

https://rsw.beck.de/aktuell/eu-kommission-bescheinigt-usa-gleichwertigen-datenschutz